Regeln und Hinweise zum Mängelmelder Bad Langensalza

Im Folgenden finden Sie Regeln und Hinweise, die Ihnen die Nutzung des Mängelmelder Bad Langensalzas erläutern und erleichtern sollen.

Bitte melden Sie KEINE Notfälle. In dringenden Notfällen bzw. einer akuten Gefährdung wenden Sie sich bitte sofort und direkt telefonisch an die Polizei (110) bzw. Feuerwehr/Rettungsdienst (112).

 

I. Allgemeine Informationen

  1. Allgemeines zum Mängelmelder Bad Langensalza

Mit dem Mängelmelder Bad Langensalza können Sie die Stadtverwaltung Bad Langensalza schnell und unbürokratisch über Schäden und Ärgernisse im Stadtgebiet informieren. Es handelt sich um ein für mobile Endgeräte optimiertes Internetangebot und ist somit über den Internetbrowser eines jeden Smartphones direkt nutzbar (sogenannte Browser-App).

 

  1. Grundsatz der Netiquette (=Internet-Etiquette).

Für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bad Langensalza sowie für die Kommunikation mit ihnen gelten folgende Grundsätze: Respekt, Vertrauen und Verantwortung.

 

Unsere Regeln und Hinweise sollen eine rasche Bearbeitung des gemeldeten Mangels ermöglichen. Beiträge, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Verwaltung nicht veröffentlicht.

 

  1. Freigabe von Mängeln

Jede eingehende Meldung über einen Mangel wird hinsichtlich dieser Regeln geprüft. Nur, wenn die Meldung diesen entspricht, wird die Mangelmeldung für die Öffentlichkeit und die Bearbeitung freigegeben.

 

  1. Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung von Mängeln findet ausschließlich zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Bad Langensalza statt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Freigabe und keine weiterführende Bearbeitung.

 

  1. Respekt und Sachlichkeit

Der Mangel ist so präzise wie möglich zu beschreiben sowie sachlich und wertungsfrei zu formulieren. Dabei ist auf Unterstellungen, Beleidigungen und sarkastische, doppeldeutige oder politische Statements zu verzichten. Beschimpfungen, Bedrohungen, abwertende Pauschalisierungen und strafrechtlich relevante Äußerungen werden nicht geduldet, nicht bearbeitet, nicht veröffentlicht und zur Anzeige gebracht.

Melden Sie einen Mangel bitte nicht mehrfach.

 

  1. Kontaktdaten

Sofern Sie eine E-Mailadresse angeben, können Sie Statusinformation zu Ihrem Anliegen erhalten. Darüber hinaus können wir so bei Unklarheiten Rückfragen stellen. Die Angabe der E-Mailadresse ist freiwillig.

 

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nicht auf der Seite des Mängelmelders veröffentlicht. Dies gilt z. B. für Nummernschilder, Fotos auf denen Personen erkennbar sind, sowie sämtliche Kontaktdaten (Adressen und Telefonnummern). Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Punkt 20.

 

Die Kontaktdaten können nur die für den Mängelmelder und den Mangel zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bad Langensalza sehen. Eine über diese fachliche Notwendigkeit hinausgehende Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Ebenso erfolgt keinerlei automatische oder manuelle Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten.

 

 

II. Mängel im Sinne des Mängelmelders

 

  1. Arten von Mängeln

Für die Meldung von infrastrukturellen Mängeln, Störungen oder Problemen (Verschmutzung, Straßenschäden, etc.) stehen verschiedene Kategorien zur Auswahl zur Verfügung. Mit den Kategorien sollten die am denkbar häufigsten Problemfälle abgedeckt sein. Ist keine der zur Auswahl stehenden Kategorien für Ihr Anliegen zutreffend, bitten wir, die Kategorie „Sonstiges“ zu verwenden.

 

Darüberhinausgehende Anregungen, Hinweise oder Wünsche, die eine Erläuterung bzw. die Erörterung des Sachverhaltes erfordern, können telefonisch oder direkt über das Kontaktformular auf https://bad-langensalza.de an die Stadtverwaltung Bad Langensalza herangetragen werden.

 

  1. Bearbeitung des Anliegens

Ihr Anliegen wird anhand der Kategorieauswahl durch die zuständige Organisationseinheit der Stadtverwaltung Bad Langensalza bearbeitet und schnellstmöglich erledigt bzw. an die zuständigen Behörden oder an außenstehende Dienstleister weitergeleitet.

 

  1. Geltungsbereich

Der Online-Service des Mängelmelders Bad Langensalza wird im Stadtgebiet Bad Langensalza und allen Ortsteilen angeboten.

 

Bei Flächen, Gebäuden oder Gegenständen (z. B. Privat, Gewerbe, Deutsche Bahn) im Stadtgebiet können wir Ihnen leider nicht direkt weiterhelfen. Wir versuchen den Mangel jedoch an den jeweils zuständigen Personenkreis weiterzuleiten.

 

Bei Anliegen außerhalb des Stadtgebietes können wir leider nicht weiterhelfen. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine Angaben zu Eigentumsverhältnissen von z. B. Grundstücken oder Fahrzeugen mitteilen können.

 

  1. Nicht abgedeckte Anliegen

Der Mängelmelder konzentriert sich auf infrastrukturelle Themen „im weitesten Sinne“, d.h. Straßenschäden, wilder Müll, defekte Verkehrsschilder (siehe auch Punkt 14. Kategorieübersicht). Fokussieren Sie sich daher auf nachweisbare Mängel an Orten im Stadtgebiet, mit denen Sie häufig in Berührung kommen, und belegen Sie diese optimaler Weise durch ein oder mehrere Fotos.

 

Betrifft ein Anliegen einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude, welches rechtlich nicht zur Stadtverwaltung Bad Langensalza gehört (z. B. private oder Landes- oder Bundeseinrichtungen) kann die Stadtverwaltung hier aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden. Sofern Anliegerpflichten bestehen, wird Ihre Meldung weiterbearbeitet und Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen.

 

Allgemeinen Beschwerden, Anzeigen, Vorschläge oder Meinungsäußerungen im Mängelmelder werden nicht bearbeitet. Meldungen dieser Art werden von der Redaktion, nach Rücksprache mit dem Meldenden, sofern Kontaktdaten angegeben sind, nicht veröffentlicht. Nutzen Sie dafür bitte die zuständigen Stellen.

 

Konkrete Beschwerden über verwaltungstechnische oder sonstige Prozesse, natürliche oder juristische Personen sind ebenso wie allgemeine oder konkrete Verbesserungsvorschläge zu behördlichen Abläufen im Mängelmelder fehl am Platz.

 

  1. Wirkung der Mangelmeldungen

Mit der Meldung eines Mangels helfen Sie uns, Mängel und Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor Folgeschäden auftreten, die dann eventuell deutlich aufwändiger und kostspieliger zu beheben sind. Damit helfen Sie, Steuergelder zielgerichtet einzusetzen.

 

  1. Links, Werbung, sachfremde Inhalte, Zitate

Linksetzungen, welche nicht im Zusammenhang mit dem gemeldeten Mangel stehen, Werbung und Kettenbriefe sind nicht zulässig. Geben Sie bitte bei Zitaten eine nachvollziehbare Quelle an.

 

  1. Kategorieübersicht

 

  • Ampelanlagen
  • defekte Verkehrszeichen
  • Laterne / Beleuchtung
  • Müll/Sperrmüllablagerungen
  • öffentliche Plätze
  • Schlagloch / Straßenschäden
  • Spielplatz
  • Sportanlage
  • Stadtbäume / Stadtgrün
  • städtische Papierkörbe
  • Straße / Gehweg
  • Straßenreinigung
  • Straßeneinlauf
  • Verunreinigung
  • Wanderwege / Radwege
  • Sonstiges

 

 

III. Reaktionszeiten

 

  1. Veröffentlichung der Anliegen

Mängel können rund um die Uhr gemeldet werden. Die Prüfung und weiterführende Bearbeitung der Mängel erfolgt zu den regulären Dienstzeiten der Stadtverwaltung Bad Langensalza. Entspricht Ihre Eingabe den Nutzungsbestimmungen des Mängelmelders Bad Langensalza und den datenschutzrechtlichen Vorgaben wird er auf http://maengelmelder.bad-langensalza.de/ veröffentlicht.

 

  1. Bearbeitungszeit

Grundsätzlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bemüht, Ihre Eingaben schnellstmöglich zu bearbeiten. Ihr Anliegen wird demensprechend unverzüglich an die zuständige Organisationseinheit gemeldet. Hier wird unter Berücksichtigung der personellen und technischen Möglichkeiten zeitnah reagiert.

 

Wie schnell ein Anliegen erfolgreich bearbeitet werden kann, lässt sich nicht einheitlich bestimmen, da mitunter auch sehr unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen. Neben der Stadt können auch Land, Bund, Behörden oder private Eigentümer für die Beseitigung von Mängeln zuständig sein.

 

  1. Rückmeldung zum Bearbeitungsstatus

Sofern Sie eine E-Mailadresse hinterlegt haben, dann erhalten Sie bei jeder Änderung im Bearbeitungsstand eine Information. Außerdem können Sie den Stand der Bearbeitung in der Einzelsicht des Mangels abrufen.

 

  1. Erläuterung zum Bearbeitungsstatus

 

ROT

Gemeldet – Das Anliegen wurde noch nicht in die Bearbeitung aufgenommen.

Das Anliegen ist nicht veröffentlicht und ist lediglich intern eingegangen.

 

GELB

in Bearbeitung – das Anliegen wurde in der jeweils federführend zuständigen Organisationseinheit gelesen und wird derzeit anhand der Angaben bearbeitet. Die Meldung ist veröffentlicht.

 

GRÜN

Erledigt – das Anliegen wurde erledigt oder auf Basis der Angaben fest vorgemerkt.

  • In manchen Kategorien werden die Beitragseingänge zunächst gesammelt und auf dieser Basis Instandsetzungen geplant.
  • Bei manchen Anliegen muss die Stadt Bad Langensalza zudem rechtliche Fristen berücksichtigen (Anliegen zu herrenlosen Fahrrädern oder Schrottfahrzeugen).

 

BLAU

Weitergeleitet – das Anliegen wurde an den zuständigen außenstehenden Dienstleister weitergeleitet, damit ist die Bearbeitung durch die Stadt Bad Langensalza erledigt.

 

 

IV. Strukturelle Hinweise zum Mängelmelder selbst

 

  1. Hochladen von Fotos

Das Hochladen eines Fotos ist keine Pflicht, es unterstützt jedoch dabei, den Mangel schnell und konkret zu bearbeiten. Daher bitten wir, wenn immer möglich, ein Foto, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, mit hochzuladen.

 

  1. Lizenz- und Urheberrecht

Mit der Bereitstellung des Fotos willigen Sie in eine unentgeltliche Nutzung dessen durch die Stadtverwaltung Bad Langensalza zum vorgesehenen Zweck des Mängelmelders ein. Wird die Stadtverwaltung Bad Langensalza bei Verwendung des Fotos wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechten in Anspruch genommen, so verpflichten Sie sich, die Stadt bei einer möglichen Abwehr der Ansprüche zu unterstützen und sie im Übrigen von Schadensersatzverpflichtungen freizustellen. Die Stadtverwaltung Bad Langensalza wird Sie unverzüglich bei einer Inanspruchnahme unterrichten und Sie einbeziehen. Voraussetzung hier ist die Angabe ihrer persönlichen Daten bei der Eingabe des Mangels.

Meldungen und Fotos mit offensichtlichen Verletzungen von Urheber- und/oder Schutzrechten werden durch die Redaktion des Mängelmelders gelöscht bzw. nicht verwendet. Achten Sie bitte darauf, dass auf Bildern keine personenbezogenen Daten (wie Personen, Nummernschilder, Straßennamen/Hausnummern) zu sehen sind.

 

  1. Standortangabe

Für eine ortsgenaue Bestimmung des Mangels bitten wir, Ihre Position durch den GPS-Sensor Ihres Gerätes bestimmen zu lassen bzw. den Ort möglichst genau in der Karte anzugeben (mittels Adresse). Prüfen Sie bitte bei der automatischen Lokalisierung die Position und korrigieren Sie diese gegebenenfalls, bevor Sie den Mangel absenden.

 

Die Regeln und Hinweise wurden für eine respektvolle Kommunikation und unkomplizierte Bearbeitung erstellt. Die Stadtverwaltung behält sich vor, diese Regeln abzuändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen werden hier bekannt gegeben.