#4211 Sonstiges
Wann erfahre ich den Hebesatz für die Grundsteuer A und B für 2025? Für den Abschluss eines Pachtvertrages benötige ich die Höhe der Grundsteuer.
Kommentar der Stadtverwaltung:
Die Erfassung der vom Finanzamt übermittelten neuen Messbescheide ist auf aktuellem Stand. Geprüft wird derzeit noch, in wie weit noch Messbescheide von säumigen Erklärenden zu erwarten sind. Danach kann die Ermittlung der neuen Hebesätze und die Erstellung der Hebesatzsatzung erfolgen. Diese wird in der nächsten Stadtratssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die nächste planmäßige Stadtratssitzung ist am 12.12.2024. Für den Fall, dass der Abschluss des Pachtvertrages vorher bereits erfolgen muss, kann man ggf. einen Pachtzins „zzgl. Grundsteuer“ vereinbaren.
Ereignisnummer: 4211
Kategorie: Sonstiges Aktueller Status:
Nicht bearbeitet
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